Entfernung Strom-Netzanschluss

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um die dauerhafte Abtrennung des betroffenen Strom-Netzanschlusses bei uns zu beauftragen. Die Antragstellung darf erst erfolgen, wenn die Stromversorgung beim Anschlussobjekt nicht mehr benötigt wird und alle Netzzugangsverträge aufgelöst wurden bzw. die Auflösung eingeleitet wurde. Eine allenfalls erforderliche Baustromversorgung für das Anschlussobjekt muss gesondert von einem befugten Elektrounternehmen beantragt werden. Die Arbeitsdurchführung seitens der LINZ NETZ GmbH muss ab Antragstellung jederzeit möglich sein. Berücksichtigen Sie bitte bei der Antragsstellung und Projektabwicklung, dass die Durchführung der Trennung mehrere Wochen dauern kann (für die Umsetzung von Tiefbauarbeiten oder Netzumbauten). Nach Einlauf des Ansuchens erfolgt unsererseits für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise und des Termins eine Kontaktaufnahme mit der vom Grundstückseigentümer beauftragten Person.
Die nachstehend abgefragten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Geschäftsfallabwicklung verwendet.

Adresse des Anschlussobjektes, welches vom Strom-Verteilernetz getrennt werden soll
Referenzzählpunktnummer einer Kundenanlage im Anschlussobjekt

Für jeden Zählpunkt wird vom Netzbetreiber eine eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Zählpunktbezeichnung vergeben. Diese ist 33-stellig und beginnt mit AT. Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung bzw. Ihrem Netzzugangsvertrag.

Grundstückseigentümer*in (Antragsteller*in)
Rechnungs- und Zustelladresse
Mit der Abwicklung beauftragte Person des Grundstückseigentümers/der Grundstückeigentümerin
Termin für Trennung des Anschlussobjektes vom Strom-Verteilernetz

Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung des angeführten Wunschtermins. Die LINZ NETZ GmbH wird im Zuge der Kontaktaufnahme den Zeitplan mit dem Ansprechpartner des Grundstückseigentümers klären.

Erklärung der beauftragten Person

Dieses Ansuchen betrifft ausschließlich die Trennung des Anschlussobjektes vom Strom-Verteilernetz. Sollten weitere Leitungsträger (Erdgas, Wasser, Kanal, Telekom) betroffen sein, wird rechtzeitig eine gesonderte Abtragung bei der jeweils zuständigen Organisation beauftragt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit Demontage des Strom-Netzanschlusses eine permanente Trennung der Stromversorgung vom Strom-Verteilernetz erfolgt und die Mess- und Schalteinrichtungen im Eigentum der LINZ NETZ GmbH ausgebaut werden. Es handelt sich um eine endgültige Maßnahme – der Strom-Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Eine erneute Stromversorgung ist nur mit der Herstellung eines kostenpflichtigen Neuanschlusses möglich. Die Arbeitsausführung durch die LINZ NETZ GmbH ist jederzeit möglich. Die Auflösung sämtlicher Netzzugangsverträge wurde durchgeführt bzw. eingeleitet.

Es wird bestätigt, dass für die Baustellenkoordination mit den betroffenen Bauunternehmen der Grundstückseigentümer bzw. ein beauftragter Dritter verantwortlich ist und vor Abschluss der Arbeiten zur Trennung des Anschlussobjektes vom Strom-Verteilernetz und vor Abmontage der Mess- und Schalteinrichtungen keine Bau- und Abrissarbeiten beauftragt und durchgeführt werden!

Die Datenschutzerklärungen können unter www.linznetz.at/datenschutz abgerufen werden. Zudem können diese unter datenschutz@linznetz.at angefordert werden.

Sollten Sie Fragen zum Online-Service haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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