Verlängerung Gültigkeit Netzzugangszusage
Die Netzzugangszusage/das unterfertigte Netzzugangsangebot (in weiterer Folge als Netzzugangszusage bezeichnet) für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf der Netzebene 7 (Niederspannung) hat im Regelfall eine Gültigkeit von 12 Monaten. Wenn die Anlagenerrichtung bereits in Auftrag gegeben wurde oder wenn sich die Anlage bereits in Bau befindet und sich die Ausführung derart verzögert, dass die Fertigstellung der Anlage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist der Netzzugangszusage nicht erfolgen kann, muss vom Netzbenutzer der Wunsch auf Verlängerung der Gültigkeit bekannt gegeben werden, andernfalls erlischt die Einspeisekapazitätsreservierung ohne weitere Ankündigung. Die Mitteilung des Wunsches auf Verlängerung muss vor Ablauf der Frist erfolgen. Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass die Verlängerung einer bereits abgelaufenen Netzzugangszusage nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist ein erneuter Antrag auf Netzzutritt durch den Netzbenutzer und eine neuerliche Netzbeurteilung durch den Netzbetreiber vorzunehmen („first-come first-served Prinzip“). Bei einem Antrag auf Verlängerung um 12 Monate muss der Netzbenutzer nach entsprechender Aufforderung durch den Netzbetreiber nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass die Errichtung beauftragt wurde und sich die Errichtung/Fertigstellung der Anlage aus Gründen verzögert, die nicht im Einflussbereich des Netzbenutzers liegen. Die nachfolgend abgefragten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung sowie in weiterer Folge für die Vertragsabwicklung verwendet.