Verlängerung Gültigkeit Netzzugangszusage
Die Netzzugangszusage hat im Regelfall eine Gültigkeit von 12 Monaten. Eine einmalige Verlängerung der Gültigkeit vor Ablauf der Frist ist möglich, wenn die Anlagenerrichtung bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wenn sich die Anlage bereits in Bau befindet und die Verzögerung bei der Fertigstellung nicht vom Anlagenbetreiber verschuldet wurde. Eine Verlängerung einer bereits abgelaufenen Netzzugangszusage ist nicht mehr möglich, in diesem Fall ist ein erneutes Ansuchen beim Online-Meldewesen durch ein Elektrofachunternehmen durchzuführen. Die nachfolgend abgefragten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung (Zusendung Netzzugangszusage) sowie in weiterer Folge für die Vertragsabwicklung verwendet.