Verlängerung Gültigkeit Netzzugangszusage

Die Netzzugangszusage hat im Regelfall eine Gültigkeit von 12 Monaten. Eine einmalige Verlängerung der Gültigkeit vor Ablauf der Frist ist möglich, wenn die Anlagenerrichtung bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wenn sich die Anlage bereits in Bau befindet und die Verzögerung bei der Fertigstellung nicht vom Anlagenbetreiber verschuldet wurde. Eine Verlängerung einer bereits abgelaufenen Netzzugangszusage ist nicht mehr möglich, in diesem Fall ist ein erneutes Ansuchen beim Online-Meldewesen durch ein Elektrofachunternehmen durchzuführen. Die nachfolgend abgefragten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung (Zusendung Netzzugangszusage) sowie in weiterer Folge für die Vertragsabwicklung verwendet.

Daten Netzbenutzer (gemäß Netzzugangszusage)
Angaben zur Netzzugangszusage

Hinweis: Die Projektnummer (z.B. ESP-2022-123456) ist im Kopfbereich der Netzzugangszusage angeführt.

Hinweis: Für jeden Zählpunkt wird vom Netzbetreiber eine eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Zählpunktbezeichnung vergeben. Diese ist 33-stellig und beginnt mit AT. Sie finden diese in der Netzzugangszusage.

Verlängerung Gültigkeitsdauer

Der Netzbenutzer bzw. die vom Netzbenutzer bevollmächtigte/beauftragte Person bestätigt mit Absendung dieses Formulars den Wunsch für eine Verlängerung der Gültigkeit der Netzzugangszusage und die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben angeführten Daten. Nach Bearbeitung des Verlängerungsansuchens erfolgt eine Rückmeldung per E-Mail.

Die Datenschutzerklärungen können unter www.linznetz.at/datenschutz abgerufen werden. Zudem können diese unter datenschutz@linznetz.at angefordert werden.

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